Mörfelden-Walldorf & Rhein-Main

Barrierefreiheit

Barrierefreie Website: Pflicht, Prüfung und Umsetzung

Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Seitdem höre ich in fast jedem Erstgespräch dieselben drei Fragen: Betrifft mich das? Was muss ich tun? Und wie schlecht steht meine Seite da? Dieser Beitrag geht sie der Reihe nach durch. Mit einem Werkzeug zum Selbstprüfen, fünf Beispielen aus der Praxis und einer klaren Aussage dazu, was Technik leisten kann und was nicht.

  • Stand: 21. September 2026
  • Lesezeit 11 Minuten
  • Rouven Berz, Webdesigner
Titelbild zum Ratgeber: Barrierefreie Website, Pflicht und Praxis

Kurz und knapp

Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Betroffen sind vor allem Angebote, bei denen Verbraucher online kaufen oder buchen. Kleinstunternehmen sind bei Dienstleistungen ausgenommen. Technisch geht es um Alternativtexte, Kontraste, Tastaturbedienung und verständliche Sprache.

  • Der Schnellcheck auf dieser Seite prüft elf technisch messbare Punkte in wenigen Sekunden
  • Automatische Prüfungen erfassen nur etwa ein Drittel der Anforderungen, den Rest beurteilt ein Mensch
  • Für eine übliche Unternehmenswebsite liegt der Aufwand meist bei ein bis drei Arbeitstagen

Keine Rechtsberatung. Ich bin Webdesigner, kein Anwalt. Ich beschreibe hier ausschließlich die technische Umsetzung und gebe wieder, wie ich die Gesetzeslage verstehe. Verbindliche Auskünfte dazu, ob und wie die Vorschriften für Dein Unternehmen gelten, darf und will ich nicht geben. Dafür ist ein Anwalt zuständig. Alle rechtlichen Angaben sind zu ihrer Originalquelle verlinkt, sodass Du sie selbst nachlesen kannst.

Was eine barrierefreie Website ausmacht

Barrierefrei heißt: Menschen können eine Website nutzen, unabhängig davon, wie gut sie sehen, hören oder eine Maus bedienen können. Praktisch geht es um vier Gruppen. Menschen, die schlecht oder nichts sehen und sich Inhalte vorlesen lassen. Menschen, die nicht mit der Maus arbeiten und alles über die Tastatur bedienen. Menschen, die schwer hören und Untertitel brauchen. Und alle, denen kleine Schrift, blasse Farben oder verschachtelte Sätze das Lesen schwer machen.

Die letzte Gruppe ist die größte, und sie wächst. Wer über fünfzig ist, sieht meist schlechter als mit dreißig. Barrierefreiheit ist deshalb selten eine Sonderlösung für wenige, sondern schlicht gute Handwerksarbeit: lesbare Schrift, klare Kontraste, verständliche Sprache, eine Seite, die auch ohne Maus funktioniert.

Wo steht Deine Seite gerade?

Bevor es um Paragrafen geht, schau Dir den Ist-Zustand an. Der Schnellcheck ruft Deine Seite auf und prüft elf Punkte, die sich technisch messen lassen. Du bekommst eine Liste dessen, was im Quelltext auffällt. Kein Siegel, keine Note, und ausdrücklich keine Aussage darüber, ob Du eine Vorschrift erfüllst.

Schnellcheck: elf technische Prüfungen

Adresse eingeben, das Ergebnis erscheint nach wenigen Sekunden direkt hier auf der Seite.

Die eingegebene Adresse wird einmal von meinem Server abgerufen und ausgewertet. Sie wird nicht gespeichert und nicht weitergegeben. Das Ergebnis ist eine technische Momentaufnahme. Es ist keine Prüfbescheinigung und keine Aussage darüber, ob Deine Seite gesetzliche Anforderungen erfüllt. Diese Bewertung darf nur ein Anwalt vornehmen.

Wer ist seit wann betroffen?

Grundlage ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, kurz BFSG. Es setzt eine europäische Richtlinie um, den European Accessibility Act, und gilt seit dem 28. Juni 2025. Neu daran ist vor allem eines: Es betrifft nicht mehr nur öffentliche Stellen, sondern auch private Unternehmen.

Erfasst sind bestimmte Produkte und Dienstleistungen für Verbraucher. Für Websites heißt das grob: Wer online verkauft, Termine buchen lässt oder Verträge abschließt, fällt unter den elektronischen Geschäftsverkehr. Eine reine Visitenkartenseite ohne Shop und ohne Buchung ist in der Regel nicht gemeint. Wie es in Deinem Fall genau aussieht, darf ich nicht beurteilen. Diese Einordnung nimmt ein Anwalt vor.

Die wichtigste Ausnahme

Bei Dienstleistungen gibt es eine Ausnahme für Kleinstunternehmen: weniger als zehn Beschäftigte und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme. Wer darunter bleibt, ist bei Dienstleistungen nicht verpflichtet. Für Produkte gilt diese Ausnahme nicht. Ob Du darunter fällst, ist eine rechtliche Frage. Sie gehört zu einem Anwalt, nicht zu mir.

Entscheidungsbaum: Bin ich vom Barrierefreiheitsstärkungsgesetz betroffen? Vier Fragen führen zur Einordnung. Die Textfassung steht unter der Grafik. Verkauft Ihr online anVerbraucher? Weniger als 10Beschäftigte? Höchstens 2 Mio. EuroUmsatz im Jahr? Nicht verpflichtet,aber sinnvoll Anforderungendes BFSG gelten JA NEIN JA NEIN JA NEIN
Vereinfachte Einordnung nach dem BFSG. Maßgeblich ist immer der Einzelfall, im Zweifel hilft eine Rechtsberatung.
Die Grafik als Text
  1. Verkauft Ihr online an Verbraucher, etwa über einen Shop oder eine Terminbuchung? Wenn nein, seid Ihr in der Regel nicht verpflichtet. Sinnvoll ist eine barrierefreie Seite trotzdem.
  2. Wenn ja: Habt Ihr weniger als zehn Beschäftigte? Wenn nein, gelten die Anforderungen des BFSG.
  3. Wenn ja: Liegt der Jahresumsatz bei höchstens zwei Millionen Euro? Wenn nein, gelten die Anforderungen.
  4. Wenn ja, greift bei Dienstleistungen die Ausnahme für Kleinstunternehmen. Dann seid Ihr nicht verpflichtet. Bringt Ihr dagegen Produkte in Verkehr, gilt diese Ausnahme nicht.

Was passiert bei Verstößen?

Zuständig ist die Marktüberwachung der Länder. Verstöße gelten als Ordnungswidrigkeit, das Gesetz nennt je nach Fall Geldbußen bis zu 100.000 Euro, nachzulesen in Paragraf 37 BFSG. Am Anfang stehen in der Regel Aufforderungen und Fristen. Wenn ein Anbieter mit Schreckenszahlen wirbt, lies genau nach, worauf er sich beruft. Was im Einzelfall droht, sagt Dir ein Anwalt, nicht ein Webdesigner und erst recht kein Verkäufer.

Zum Nachlesen bei den zuständigen Stellen

Gesetzestext im Original: BFSG bei gesetze-im-internet.de. Fachliche Einordnung und Prüfverfahren: Bundesfachstelle Barrierefreiheit. Praxisnahe Übersichten für Unternehmen bieten die Industrie- und Handelskammern, etwa die IHK. Die technischen Anforderungen selbst stammen aus den Web Content Accessibility Guidelines des W3C.

Nicht vergessen: die Informationspflicht

Wer unter das Gesetz fällt, muss nicht nur barrierefrei gestalten, sondern auch darüber informieren. Das BFSG verlangt von Anbietern Angaben dazu, wie die Dienstleistung die Anforderungen erfüllt. In der Praxis landet das meist als eigene Seite auf der Website, ähnlich wie Impressum und Datenschutzerklärung. Welche Angaben genau nötig sind, steht im Gesetz und in der zugehörigen Verordnung. Was davon für Dich gilt und wie der Text formuliert sein muss, klärst Du mit einem Anwalt, ich baue die Seite dann technisch ein.

Was barrierefrei technisch bedeutet

Hinter dem Gesetz steht die Norm EN 301 549, die wiederum auf die WCAG verweist. Deren vier Prinzipien klingen abstrakt, lassen sich aber gut übersetzen:

  • Wahrnehmbar. Alles, was man sieht oder hört, muss auch anders zugänglich sein: Bilder mit Alternativtext, Videos mit Untertiteln, Text mit ausreichendem Kontrast.
  • Bedienbar. Die Seite muss vollständig mit der Tastatur nutzbar sein, ohne Mausklick, und darf niemanden unter Zeitdruck setzen.
  • Verständlich. Klare Sprache, nachvollziehbare Formulare, Fehlermeldungen, die sagen, was zu tun ist.
  • Robust. Sauberes HTML, damit Hilfsmittel wie Screenreader die Seite überhaupt richtig interpretieren können.

Die Messlatte für die meisten Anforderungen ist Stufe AA der WCAG. Das ist kein akademischer Anspruch, sondern erstaunlich bodenständig: Kontrast von mindestens 4,5 zu 1 bei normalem Text, Beschriftungen an Formularfeldern, sichtbare Fokusmarkierung, sinnvolle Überschriftenstruktur.

Die häufigsten Mängel, und was sie kosten

Aus der Praxis und aus den Prüfungen, die ich mit dem Werkzeug oben gemacht habe, wiederholen sich immer dieselben Punkte:

Warum es stört Aufwand
Bilder ohne Alternativtext Screenreader lesen den Dateinamen vor oder überspringen das Bild. gering, Fleißarbeit
Zu schwaches Kontrastverhältnis Hellgrauer Text auf Weiß ist für viele schlicht nicht lesbar. gering bis mittel, betrifft das Farbkonzept
Formularfelder ohne Beschriftung Ein Platzhalter verschwindet beim Tippen, das Feld bleibt namenlos. gering
Keine sichtbare Fokusmarkierung Wer per Tastatur bedient, sieht nicht, wo er gerade ist. gering, oft nur eine CSS-Regel
Symbole ohne Beschriftung Warenkorb, Menü oder Telefonhörer werden als „Link" vorgelesen. gering
Zoom gesperrt Auf dem Handy lässt sich der Text nicht vergrößern. minimal, eine Zeile im Quelltext
Unlogische Überschriften Wer per Überschrift navigiert, verliert die Orientierung. mittel, betrifft die Seitenstruktur

Bei einer normalen Unternehmensseite sind die meisten dieser Punkte an einem Arbeitstag erledigt. Aufwendig wird es dort, wo Farbwelt oder Seitenstruktur grundsätzlich nicht passen, oder wenn ein Shop mit vielen Vorlagen dranhängt.

Fünf Seiten, die den Schnellcheck vollständig bestehen

Ich habe im September 2026 rund fünfzehn bekannte deutsche Websites mit dem Werkzeug oben geprüft, jeweils die Startseite. Fünf davon haben alle elf automatisch prüfbaren Punkte bestanden. Das ist kein Urteil über die Barrierefreiheit insgesamt, dafür bräuchte es eine manuelle Prüfung, und es ist eine Momentaufnahme: Websites werden laufend geändert.

  • bmas.de. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, zuständig für das BFSG selbst. Auffällig gut: durchgehend beschriftete Bedienelemente und eine Navigation, die sich sauber mit der Tastatur durchlaufen lässt.
  • aktion-mensch.de. Klare Überschriftenhierarchie, jedes Bild mit passendem Alternativtext, sichtbare Sprungmarke zum Inhalt.
  • einfach-fuer-alle.de. Das Fachangebot der Aktion Mensch zu digitaler Barrierefreiheit. Ein gutes Beispiel dafür, wie verständliche Sprache und Struktur zusammenwirken.
  • vdk.de. Der Sozialverband VdK richtet sich an eine Zielgruppe, die oft älter ist. Entsprechend groß sind Schrift und Bedienflächen, was auf jedem Gerät hilft.
  • aok.de. Zeigt, dass auch ein sehr großer Auftritt mit vielen Funktionen die technischen Grundlagen sauber umsetzen kann.

Zwei Dinge lassen sich daraus mitnehmen. Erstens: Die meisten der geprüften Seiten hatten mindestens einen offenen Punkt, oft eine Kleinigkeit wie ein Symbol ohne Beschriftung. Perfektion ist also nicht der Maßstab, an dem Du Dich messen musst. Zweitens: Was diese fünf Seiten verbindet, ist keine besondere Technik, sondern Sorgfalt an immer denselben Stellen.

Zum Anschauen, wie es gemacht wird

Manche öffentlichen Stellen gehen über die Technik hinaus. Auf bundesregierung.de gibt es eigene Bereiche in Leichter Sprache und in Gebärdensprache. Messen kann das kein Werkzeug. Für die Menschen, die darauf angewiesen sind, macht es den Unterschied.

Wie viel eine automatische Prüfung abdeckt Etwa ein Drittel der Anforderungen lässt sich automatisch prüfen, der Rest braucht einen Menschen. rund 30 bis 40 % der Rest Automatisch messbar Nur von Menschen prüfbar Alternativtexte vorhanden, Beschriftungen, Sprache, Struktur, Zoom Ist der Alternativtext sinnvoll? Kommt man per Tastatur durch? Ist die Sprache verständlich? Funktioniert der Ablauf im Formular? Ergibt die Reihenfolge beim Vorlesen Sinn?
Darum endet keine seriöse Prüfung mit einer Zahl aus einem Werkzeug.

Der Selbsttest ohne Werkzeug

Drei Prüfungen, die Du in zehn Minuten selbst machen kannst und die mehr aussagen als jeder automatische Bericht:

  • Nur Tastatur. Maus weglegen, mit der Tabulatortaste durch die Seite gehen. Erreichst Du jeden Link, jedes Feld, den Absenden-Knopf? Siehst Du immer, wo Du gerade bist? Kommst Du aus Menüs wieder heraus?
  • Zoom auf 200 Prozent. Am Rechner mit Strg und Plus vergrößern. Verschwindet Text hinter anderen Elementen, muss man seitlich scrollen, überlappt etwas?
  • Vorlesen lassen. Windows hat die Sprachausgabe, macOS und iOS VoiceOver, Android TalkBack. Einmal die Startseite vorlesen lassen reicht, um zu hören, wo Struktur fehlt.

Ein Wort zu Overlay-Werkzeugen

Manche Anbieter verkaufen ein Skript, das eine Website angeblich per Klick barrierefrei macht, erkennbar an einem Symbol am Bildschirmrand. Fachleute und Betroffenenverbände kritisieren solche Overlays seit Jahren, gebündelt nachzulesen im Overlay Fact Sheet, das hunderte Fachleute unterzeichnet haben. Der Grund ist einfach: Sie legen sich über die Seite, ändern aber nichts am HTML darunter. Manche stören sogar die Hilfsmittel, die Betroffene selbst installiert haben. Mein Rat: Steck das Geld in die Ursachen. Das ist einmal Arbeit statt einer Miete, die nie endet.

Checkliste für den eigenen Auftritt

Diese Punkte decken den größten Teil dessen ab, was in der Praxis schiefgeht. Geh sie einmal für Deine Startseite und ein Formular durch:

  • Im Quelltext steht die Sprache der Seite, bei deutschen Inhalten also Deutsch.
  • Jedes Bild hat einen Alternativtext, der beschreibt, was zu sehen ist. Rein dekorative Bilder haben einen leeren Alternativtext.
  • Jedes Formularfeld hat eine sichtbare Beschriftung, nicht nur einen Platzhalter im Feld.
  • Fehlermeldungen in Formularen sagen, was zu tun ist, und stehen direkt am betroffenen Feld.
  • Links und Schaltflächen haben einen Namen, auch wenn sie nur aus einem Symbol bestehen.
  • Linktexte sind aus sich heraus verständlich, also nicht nur „hier" oder „mehr".
  • Es gibt genau eine Hauptüberschrift, darunter eine logische Reihenfolge ohne Sprünge.
  • Text hat gegenüber dem Hintergrund mindestens ein Kontrastverhältnis von 4,5 zu 1.
  • Die Seite lässt sich vollständig mit der Tastatur bedienen, und die aktive Stelle ist immer sichtbar.
  • Auf dem Handy lässt sich die Seite vergrößern, der Zoom ist nicht gesperrt.
  • Videos haben Untertitel, Audioinhalte eine Textfassung.
  • Eingebettete Inhalte wie Karten oder Videos haben einen Titel.
  • Keine Information hängt allein an einer Farbe, etwa „die roten Felder sind Pflichtfelder".
  • Nichts bewegt oder dreht sich automatisch, ohne dass man es anhalten kann.

Weitere Werkzeuge, alle kostenlos

Der Schnellcheck oben deckt die messbaren Grundlagen ab. Wer tiefer prüfen will, kommt mit diesen Werkzeugen weit, ohne etwas zu bezahlen:

  • Die Entwicklerwerkzeuge im Browser. In Chrome und Edge steckt unter „Lighthouse" eine Prüfung, die zusätzliche Punkte abdeckt. Über die Farbauswahl im Element-Inspektor siehst Du außerdem jedes Kontrastverhältnis direkt.
  • WAVE. Zeigt Befunde direkt auf der Seite an, statt sie in einer Liste zu verstecken. Gut, um zu verstehen, welches Element gemeint ist.
  • Kontrastrechner von leserlich.info. Zwei Farbwerte eingeben, Ergebnis ablesen. Praktisch, wenn ihr über eine Hausfarbe streitet.
  • Die Sprachausgabe Deines Systems. Windows bringt die Sprachausgabe mit, macOS und iOS VoiceOver, Android TalkBack. Fünf Minuten damit sagen mehr als jeder Bericht.

Alle diese Werkzeuge prüfen dasselbe Drittel wie meines. Den Rest erledigt kein Programm, sondern jemand, der die Seite tatsächlich benutzt.

Was die Umsetzung kostet und wie lange sie dauert

Für eine bestehende Unternehmenswebsite mit fünf bis zehn Seiten rechne ich meist mit einem bis drei Arbeitstagen. Darin stecken: Alternativtexte ergänzen, Kontraste anpassen, Formulare beschriften, die Fokusmarkierung sichtbar machen, Überschriften geraderücken und den Zoom freigeben. Länger dauert es bei Onlineshops, bei stark verschachtelten Menüs und dann, wenn die Farbwelt an vielen Stellen nicht ausreicht.

Steht ohnehin ein Umbau an, ist jetzt der richtige Zeitpunkt. Bei einem Website-Relaunch kostet Barrierefreiheit kaum Aufpreis, weil sie von Anfang an mitgebaut wird. Nachträglich reparieren ist immer teurer. Wie ich Websites grundsätzlich aufsetze, steht unter Website erstellen lassen. Und damit neue Inhalte später keine neuen Barrieren einbauen, gibt es die Website-Betreuung: Updates, Sicherungen und ein festes Zeitkontingent für Änderungen.

Der Nebeneffekt, über den zu selten gesprochen wird

Fast alles, was eine Seite barrierefrei macht, hilft auch bei Google. Alternativtexte, eine saubere Überschriftenstruktur, beschriftete Links, verständliche Sprache und kurze Ladezeiten sind zugleich klassische Punkte der Suchmaschinenoptimierung. Wer Barrierefreiheit umsetzt, verbessert also nebenbei die OnPage-Optimierung und oft auch die Ladezeit. Dazu kommt die Gruppe, die sonst einfach abspringt. In Deutschland leben Millionen Menschen mit einer anerkannten Schwerbehinderung. Und jeder, der älter wird, sieht schlechter.

Noch einmal in aller Deutlichkeit. Dieser Beitrag und das Prüfwerkzeug behandeln ausschließlich die technische Seite. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und begründen kein Mandatsverhältnis. Ob und in welchem Umfang das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz für Dein Unternehmen gilt, welche Fristen greifen und welche Folgen ein Verstoß hätte, beurteilt ausschließlich ein Anwalt. Für Entscheidungen, die jemand allein auf Grundlage dieses Beitrags trifft, kann ich keine Haftung übernehmen.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen zur barrierefreien Website

Alle Antworten beschreiben die technische Seite. Sie sind keine Rechtsberatung, und ob eine Vorschrift für Dich gilt, prüft ein Anwalt.

Muss meine Website barrierefrei sein?
Verpflichtend ist es seit dem 28. Juni 2025 vor allem für Angebote im elektronischen Geschäftsverkehr, also Shops, Buchungen und Vertragsabschlüsse mit Verbrauchern. Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz sind bei Dienstleistungen ausgenommen. Eine reine Informationsseite ohne Verkauf fällt meist nicht darunter. Ob das auf Dich zutrifft, ist eine rechtliche Bewertung, die ich nicht vornehme.
Was kostet es, eine bestehende Seite barrierefrei zu machen?
Bei einer üblichen Unternehmenswebsite mit fünf bis zehn Seiten reden wir meist über ein bis drei Arbeitstage. Der größte Teil sind Alternativtexte, Kontraste, Formularbeschriftungen und eine sichtbare Fokusmarkierung. Teurer wird es bei Onlineshops, bei komplexen Menüs oder wenn die Farbwelt grundsätzlich nicht ausreicht. Nach einem Blick auf die Seite bekommst Du von mir einen Festpreis.
Reicht der automatische Check hier auf der Seite?
Nein, und das sage ich bewusst deutlich. Automatische Prüfungen erfassen nur einen Teil der Anforderungen, verbreitet genannt werden etwa 30 bis 40 Prozent. Ob ein Alternativtext sinnvoll ist, ob man sich mit der Tastatur durch ein Formular arbeiten kann und ob Sprache verständlich ist, beurteilt am Ende ein Mensch. Der Schnellcheck zeigt Dir die Punkte, die sich messen lassen, alles Weitere gehört in eine manuelle Prüfung.
Bringt ein Overlay-Tool etwas, das Barrierefreiheit per Skript verspricht?
Davon rate ich ab. Solche Skripte legen sich über die Seite, ohne die eigentlichen Ursachen im Quelltext zu beheben, und stehen bei Fachleuten und Betroffenenverbänden seit Jahren in der Kritik. Dazu kommt, dass sie monatlich Geld kosten, während eine saubere Umsetzung einmal Arbeit ist und danach hält.
Wir sind ein kleiner Betrieb ohne Shop. Können wir das Thema ignorieren?
Rechtlich seid Ihr nach heutigem Stand oft nicht verpflichtet. Praktisch würde ich es trotzdem nicht ignorieren, aus zwei Gründen: Ein Teil Eurer Kundschaft wird älter und liest schlechter, und dieselben Maßnahmen verbessern die Auffindbarkeit bei Google. Das Minimum sind ausreichende Kontraste, lesbare Schriftgrößen, Alternativtexte und freigegebener Zoom. Das kostet kaum etwas.
Was ist der Unterschied zwischen BFSG, BITV und WCAG?
Das BFSG ist das deutsche Gesetz, das seit Juni 2025 auch private Anbieter erfasst. Die BITV richtet sich an öffentliche Stellen und gilt dort schon länger. Die WCAG sind die internationalen technischen Richtlinien, auf die beide letztlich verweisen, meist in der Stufe AA. Kurz: Das Gesetz sagt, wer muss, die WCAG sagen, wie.
Muss ich meine Inhalte in Leichter Sprache anbieten?
Für private Unternehmen ist Leichte Sprache in der Regel nicht vorgeschrieben, für bestimmte öffentliche Stellen dagegen schon. Unabhängig davon hilft verständliche Sprache allen: kurze Sätze, bekannte Wörter, Fachbegriffe erklärt. Das ist der Teil, den man nicht einkaufen, sondern nur schreiben kann.
Wie prüfe ich Farbkontraste selbst?
Mit den Entwicklerwerkzeugen im Browser: Element anklicken, Farbwert öffnen, dort wird das Kontrastverhältnis angezeigt. Als Faustregel gilt für normalen Text mindestens 4,5 zu 1 und für große Schrift ab etwa 24 Pixeln mindestens 3 zu 1. Wer es ohne Technik prüfen will, schaut die Seite bei hellem Tageslicht auf dem Handy an, das entlarvt zu helle Grautöne sofort.
Kannst Du meine Website prüfen und umbauen?
Ja. Ich sehe mir die Seite an, teste sie per Tastatur und mit Sprachausgabe, prüfe Kontraste und schreibe Dir auf, was auffällt, welcher Aufwand dahintersteckt und was es kostet. Die erste Einschätzung ist kostenlos. Ob Du danach mit mir umbaust oder es Deiner bisherigen Agentur gibst, ist Deine Entscheidung.

Unsicher, wo Deine Website steht?

Schick mir die Adresse, ich prüfe sie per Tastatur, mit Sprachausgabe und auf Kontraste und sage Dir ehrlich, was zu tun ist und was es kostet.