Kurz und knapp
Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Betroffen sind vor allem Angebote, bei denen Verbraucher online kaufen oder buchen. Kleinstunternehmen sind bei Dienstleistungen ausgenommen. Technisch geht es um Alternativtexte, Kontraste, Tastaturbedienung und verständliche Sprache.
- Der Schnellcheck auf dieser Seite prüft elf technisch messbare Punkte in wenigen Sekunden
- Automatische Prüfungen erfassen nur etwa ein Drittel der Anforderungen, den Rest beurteilt ein Mensch
- Für eine übliche Unternehmenswebsite liegt der Aufwand meist bei ein bis drei Arbeitstagen
Inhalt
- Was eine barrierefreie Website ausmacht
- Wo steht Deine Seite gerade?
- Wer ist seit wann betroffen?
- Was barrierefrei technisch bedeutet
- Die häufigsten Mängel und was sie kosten
- Fünf Seiten, die den Schnellcheck bestehen
- Der Selbsttest ohne Werkzeug
- Ein Wort zu Overlay-Werkzeugen
- Checkliste für den eigenen Auftritt
- Weitere Werkzeuge, alle kostenlos
- Was die Umsetzung kostet
- Der Nebeneffekt für Google
Keine Rechtsberatung. Ich bin Webdesigner, kein Anwalt. Ich beschreibe hier ausschließlich die technische Umsetzung und gebe wieder, wie ich die Gesetzeslage verstehe. Verbindliche Auskünfte dazu, ob und wie die Vorschriften für Dein Unternehmen gelten, darf und will ich nicht geben. Dafür ist ein Anwalt zuständig. Alle rechtlichen Angaben sind zu ihrer Originalquelle verlinkt, sodass Du sie selbst nachlesen kannst.
Was eine barrierefreie Website ausmacht
Barrierefrei heißt: Menschen können eine Website nutzen, unabhängig davon, wie gut sie sehen, hören oder eine Maus bedienen können. Praktisch geht es um vier Gruppen. Menschen, die schlecht oder nichts sehen und sich Inhalte vorlesen lassen. Menschen, die nicht mit der Maus arbeiten und alles über die Tastatur bedienen. Menschen, die schwer hören und Untertitel brauchen. Und alle, denen kleine Schrift, blasse Farben oder verschachtelte Sätze das Lesen schwer machen.
Die letzte Gruppe ist die größte, und sie wächst. Wer über fünfzig ist, sieht meist schlechter als mit dreißig. Barrierefreiheit ist deshalb selten eine Sonderlösung für wenige, sondern schlicht gute Handwerksarbeit: lesbare Schrift, klare Kontraste, verständliche Sprache, eine Seite, die auch ohne Maus funktioniert.
Wo steht Deine Seite gerade?
Bevor es um Paragrafen geht, schau Dir den Ist-Zustand an. Der Schnellcheck ruft Deine Seite auf und prüft elf Punkte, die sich technisch messen lassen. Du bekommst eine Liste dessen, was im Quelltext auffällt. Kein Siegel, keine Note, und ausdrücklich keine Aussage darüber, ob Du eine Vorschrift erfüllst.
Schnellcheck: elf technische Prüfungen
Adresse eingeben, das Ergebnis erscheint nach wenigen Sekunden direkt hier auf der Seite.
Die andere Hälfte schaue ich mir persönlich an
Farbkontraste, Bedienung per Tastatur, verständliche Sprache und sinnvolle Alternativtexte kann kein Werkzeug beurteilen. Trag Deine Adresse ein, dann sehe ich mir die Seite an und schreibe Dir, was mir auffällt. Kostenlos und ohne Verpflichtung.
Die eingegebene Adresse wird einmal von meinem Server abgerufen und ausgewertet. Sie wird nicht gespeichert und nicht weitergegeben. Das Ergebnis ist eine technische Momentaufnahme. Es ist keine Prüfbescheinigung und keine Aussage darüber, ob Deine Seite gesetzliche Anforderungen erfüllt. Diese Bewertung darf nur ein Anwalt vornehmen.
Wer ist seit wann betroffen?
Grundlage ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, kurz BFSG. Es setzt eine europäische Richtlinie um, den European Accessibility Act, und gilt seit dem 28. Juni 2025. Neu daran ist vor allem eines: Es betrifft nicht mehr nur öffentliche Stellen, sondern auch private Unternehmen.
Erfasst sind bestimmte Produkte und Dienstleistungen für Verbraucher. Für Websites heißt das grob: Wer online verkauft, Termine buchen lässt oder Verträge abschließt, fällt unter den elektronischen Geschäftsverkehr. Eine reine Visitenkartenseite ohne Shop und ohne Buchung ist in der Regel nicht gemeint. Wie es in Deinem Fall genau aussieht, darf ich nicht beurteilen. Diese Einordnung nimmt ein Anwalt vor.
Die wichtigste Ausnahme
Bei Dienstleistungen gibt es eine Ausnahme für Kleinstunternehmen: weniger als zehn Beschäftigte und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme. Wer darunter bleibt, ist bei Dienstleistungen nicht verpflichtet. Für Produkte gilt diese Ausnahme nicht. Ob Du darunter fällst, ist eine rechtliche Frage. Sie gehört zu einem Anwalt, nicht zu mir.
Die Grafik als Text
- Verkauft Ihr online an Verbraucher, etwa über einen Shop oder eine Terminbuchung? Wenn nein, seid Ihr in der Regel nicht verpflichtet. Sinnvoll ist eine barrierefreie Seite trotzdem.
- Wenn ja: Habt Ihr weniger als zehn Beschäftigte? Wenn nein, gelten die Anforderungen des BFSG.
- Wenn ja: Liegt der Jahresumsatz bei höchstens zwei Millionen Euro? Wenn nein, gelten die Anforderungen.
- Wenn ja, greift bei Dienstleistungen die Ausnahme für Kleinstunternehmen. Dann seid Ihr nicht verpflichtet. Bringt Ihr dagegen Produkte in Verkehr, gilt diese Ausnahme nicht.
Was passiert bei Verstößen?
Zuständig ist die Marktüberwachung der Länder. Verstöße gelten als Ordnungswidrigkeit, das Gesetz nennt je nach Fall Geldbußen bis zu 100.000 Euro, nachzulesen in Paragraf 37 BFSG. Am Anfang stehen in der Regel Aufforderungen und Fristen. Wenn ein Anbieter mit Schreckenszahlen wirbt, lies genau nach, worauf er sich beruft. Was im Einzelfall droht, sagt Dir ein Anwalt, nicht ein Webdesigner und erst recht kein Verkäufer.
Gesetzestext im Original: BFSG bei gesetze-im-internet.de. Fachliche Einordnung und Prüfverfahren: Bundesfachstelle Barrierefreiheit. Praxisnahe Übersichten für Unternehmen bieten die Industrie- und Handelskammern, etwa die IHK. Die technischen Anforderungen selbst stammen aus den Web Content Accessibility Guidelines des W3C.
Nicht vergessen: die Informationspflicht
Wer unter das Gesetz fällt, muss nicht nur barrierefrei gestalten, sondern auch darüber informieren. Das BFSG verlangt von Anbietern Angaben dazu, wie die Dienstleistung die Anforderungen erfüllt. In der Praxis landet das meist als eigene Seite auf der Website, ähnlich wie Impressum und Datenschutzerklärung. Welche Angaben genau nötig sind, steht im Gesetz und in der zugehörigen Verordnung. Was davon für Dich gilt und wie der Text formuliert sein muss, klärst Du mit einem Anwalt, ich baue die Seite dann technisch ein.
Was barrierefrei technisch bedeutet
Hinter dem Gesetz steht die Norm EN 301 549, die wiederum auf die WCAG verweist. Deren vier Prinzipien klingen abstrakt, lassen sich aber gut übersetzen:
- Wahrnehmbar. Alles, was man sieht oder hört, muss auch anders zugänglich sein: Bilder mit Alternativtext, Videos mit Untertiteln, Text mit ausreichendem Kontrast.
- Bedienbar. Die Seite muss vollständig mit der Tastatur nutzbar sein, ohne Mausklick, und darf niemanden unter Zeitdruck setzen.
- Verständlich. Klare Sprache, nachvollziehbare Formulare, Fehlermeldungen, die sagen, was zu tun ist.
- Robust. Sauberes HTML, damit Hilfsmittel wie Screenreader die Seite überhaupt richtig interpretieren können.
Die Messlatte für die meisten Anforderungen ist Stufe AA der WCAG. Das ist kein akademischer Anspruch, sondern erstaunlich bodenständig: Kontrast von mindestens 4,5 zu 1 bei normalem Text, Beschriftungen an Formularfeldern, sichtbare Fokusmarkierung, sinnvolle Überschriftenstruktur.
Die häufigsten Mängel, und was sie kosten
Aus der Praxis und aus den Prüfungen, die ich mit dem Werkzeug oben gemacht habe, wiederholen sich immer dieselben Punkte:
| Warum es stört | Aufwand | |
|---|---|---|
| Bilder ohne Alternativtext | Screenreader lesen den Dateinamen vor oder überspringen das Bild. | gering, Fleißarbeit |
| Zu schwaches Kontrastverhältnis | Hellgrauer Text auf Weiß ist für viele schlicht nicht lesbar. | gering bis mittel, betrifft das Farbkonzept |
| Formularfelder ohne Beschriftung | Ein Platzhalter verschwindet beim Tippen, das Feld bleibt namenlos. | gering |
| Keine sichtbare Fokusmarkierung | Wer per Tastatur bedient, sieht nicht, wo er gerade ist. | gering, oft nur eine CSS-Regel |
| Symbole ohne Beschriftung | Warenkorb, Menü oder Telefonhörer werden als „Link" vorgelesen. | gering |
| Zoom gesperrt | Auf dem Handy lässt sich der Text nicht vergrößern. | minimal, eine Zeile im Quelltext |
| Unlogische Überschriften | Wer per Überschrift navigiert, verliert die Orientierung. | mittel, betrifft die Seitenstruktur |
Bei einer normalen Unternehmensseite sind die meisten dieser Punkte an einem Arbeitstag erledigt. Aufwendig wird es dort, wo Farbwelt oder Seitenstruktur grundsätzlich nicht passen, oder wenn ein Shop mit vielen Vorlagen dranhängt.
Fünf Seiten, die den Schnellcheck vollständig bestehen
Ich habe im September 2026 rund fünfzehn bekannte deutsche Websites mit dem Werkzeug oben geprüft, jeweils die Startseite. Fünf davon haben alle elf automatisch prüfbaren Punkte bestanden. Das ist kein Urteil über die Barrierefreiheit insgesamt, dafür bräuchte es eine manuelle Prüfung, und es ist eine Momentaufnahme: Websites werden laufend geändert.
- bmas.de. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, zuständig für das BFSG selbst. Auffällig gut: durchgehend beschriftete Bedienelemente und eine Navigation, die sich sauber mit der Tastatur durchlaufen lässt.
- aktion-mensch.de. Klare Überschriftenhierarchie, jedes Bild mit passendem Alternativtext, sichtbare Sprungmarke zum Inhalt.
- einfach-fuer-alle.de. Das Fachangebot der Aktion Mensch zu digitaler Barrierefreiheit. Ein gutes Beispiel dafür, wie verständliche Sprache und Struktur zusammenwirken.
- vdk.de. Der Sozialverband VdK richtet sich an eine Zielgruppe, die oft älter ist. Entsprechend groß sind Schrift und Bedienflächen, was auf jedem Gerät hilft.
- aok.de. Zeigt, dass auch ein sehr großer Auftritt mit vielen Funktionen die technischen Grundlagen sauber umsetzen kann.
Zwei Dinge lassen sich daraus mitnehmen. Erstens: Die meisten der geprüften Seiten hatten mindestens einen offenen Punkt, oft eine Kleinigkeit wie ein Symbol ohne Beschriftung. Perfektion ist also nicht der Maßstab, an dem Du Dich messen musst. Zweitens: Was diese fünf Seiten verbindet, ist keine besondere Technik, sondern Sorgfalt an immer denselben Stellen.
Manche öffentlichen Stellen gehen über die Technik hinaus. Auf bundesregierung.de gibt es eigene Bereiche in Leichter Sprache und in Gebärdensprache. Messen kann das kein Werkzeug. Für die Menschen, die darauf angewiesen sind, macht es den Unterschied.
Der Selbsttest ohne Werkzeug
Drei Prüfungen, die Du in zehn Minuten selbst machen kannst und die mehr aussagen als jeder automatische Bericht:
- Nur Tastatur. Maus weglegen, mit der Tabulatortaste durch die Seite gehen. Erreichst Du jeden Link, jedes Feld, den Absenden-Knopf? Siehst Du immer, wo Du gerade bist? Kommst Du aus Menüs wieder heraus?
- Zoom auf 200 Prozent. Am Rechner mit Strg und Plus vergrößern. Verschwindet Text hinter anderen Elementen, muss man seitlich scrollen, überlappt etwas?
- Vorlesen lassen. Windows hat die Sprachausgabe, macOS und iOS VoiceOver, Android TalkBack. Einmal die Startseite vorlesen lassen reicht, um zu hören, wo Struktur fehlt.
Ein Wort zu Overlay-Werkzeugen
Manche Anbieter verkaufen ein Skript, das eine Website angeblich per Klick barrierefrei macht, erkennbar an einem Symbol am Bildschirmrand. Fachleute und Betroffenenverbände kritisieren solche Overlays seit Jahren, gebündelt nachzulesen im Overlay Fact Sheet, das hunderte Fachleute unterzeichnet haben. Der Grund ist einfach: Sie legen sich über die Seite, ändern aber nichts am HTML darunter. Manche stören sogar die Hilfsmittel, die Betroffene selbst installiert haben. Mein Rat: Steck das Geld in die Ursachen. Das ist einmal Arbeit statt einer Miete, die nie endet.
Checkliste für den eigenen Auftritt
Diese Punkte decken den größten Teil dessen ab, was in der Praxis schiefgeht. Geh sie einmal für Deine Startseite und ein Formular durch:
- Im Quelltext steht die Sprache der Seite, bei deutschen Inhalten also Deutsch.
- Jedes Bild hat einen Alternativtext, der beschreibt, was zu sehen ist. Rein dekorative Bilder haben einen leeren Alternativtext.
- Jedes Formularfeld hat eine sichtbare Beschriftung, nicht nur einen Platzhalter im Feld.
- Fehlermeldungen in Formularen sagen, was zu tun ist, und stehen direkt am betroffenen Feld.
- Links und Schaltflächen haben einen Namen, auch wenn sie nur aus einem Symbol bestehen.
- Linktexte sind aus sich heraus verständlich, also nicht nur „hier" oder „mehr".
- Es gibt genau eine Hauptüberschrift, darunter eine logische Reihenfolge ohne Sprünge.
- Text hat gegenüber dem Hintergrund mindestens ein Kontrastverhältnis von 4,5 zu 1.
- Die Seite lässt sich vollständig mit der Tastatur bedienen, und die aktive Stelle ist immer sichtbar.
- Auf dem Handy lässt sich die Seite vergrößern, der Zoom ist nicht gesperrt.
- Videos haben Untertitel, Audioinhalte eine Textfassung.
- Eingebettete Inhalte wie Karten oder Videos haben einen Titel.
- Keine Information hängt allein an einer Farbe, etwa „die roten Felder sind Pflichtfelder".
- Nichts bewegt oder dreht sich automatisch, ohne dass man es anhalten kann.
Weitere Werkzeuge, alle kostenlos
Der Schnellcheck oben deckt die messbaren Grundlagen ab. Wer tiefer prüfen will, kommt mit diesen Werkzeugen weit, ohne etwas zu bezahlen:
- Die Entwicklerwerkzeuge im Browser. In Chrome und Edge steckt unter „Lighthouse" eine Prüfung, die zusätzliche Punkte abdeckt. Über die Farbauswahl im Element-Inspektor siehst Du außerdem jedes Kontrastverhältnis direkt.
- WAVE. Zeigt Befunde direkt auf der Seite an, statt sie in einer Liste zu verstecken. Gut, um zu verstehen, welches Element gemeint ist.
- Kontrastrechner von leserlich.info. Zwei Farbwerte eingeben, Ergebnis ablesen. Praktisch, wenn ihr über eine Hausfarbe streitet.
- Die Sprachausgabe Deines Systems. Windows bringt die Sprachausgabe mit, macOS und iOS VoiceOver, Android TalkBack. Fünf Minuten damit sagen mehr als jeder Bericht.
Alle diese Werkzeuge prüfen dasselbe Drittel wie meines. Den Rest erledigt kein Programm, sondern jemand, der die Seite tatsächlich benutzt.
Was die Umsetzung kostet und wie lange sie dauert
Für eine bestehende Unternehmenswebsite mit fünf bis zehn Seiten rechne ich meist mit einem bis drei Arbeitstagen. Darin stecken: Alternativtexte ergänzen, Kontraste anpassen, Formulare beschriften, die Fokusmarkierung sichtbar machen, Überschriften geraderücken und den Zoom freigeben. Länger dauert es bei Onlineshops, bei stark verschachtelten Menüs und dann, wenn die Farbwelt an vielen Stellen nicht ausreicht.
Steht ohnehin ein Umbau an, ist jetzt der richtige Zeitpunkt. Bei einem Website-Relaunch kostet Barrierefreiheit kaum Aufpreis, weil sie von Anfang an mitgebaut wird. Nachträglich reparieren ist immer teurer. Wie ich Websites grundsätzlich aufsetze, steht unter Website erstellen lassen. Und damit neue Inhalte später keine neuen Barrieren einbauen, gibt es die Website-Betreuung: Updates, Sicherungen und ein festes Zeitkontingent für Änderungen.
Der Nebeneffekt, über den zu selten gesprochen wird
Fast alles, was eine Seite barrierefrei macht, hilft auch bei Google. Alternativtexte, eine saubere Überschriftenstruktur, beschriftete Links, verständliche Sprache und kurze Ladezeiten sind zugleich klassische Punkte der Suchmaschinenoptimierung. Wer Barrierefreiheit umsetzt, verbessert also nebenbei die OnPage-Optimierung und oft auch die Ladezeit. Dazu kommt die Gruppe, die sonst einfach abspringt. In Deutschland leben Millionen Menschen mit einer anerkannten Schwerbehinderung. Und jeder, der älter wird, sieht schlechter.
Noch einmal in aller Deutlichkeit. Dieser Beitrag und das Prüfwerkzeug behandeln ausschließlich die technische Seite. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und begründen kein Mandatsverhältnis. Ob und in welchem Umfang das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz für Dein Unternehmen gilt, welche Fristen greifen und welche Folgen ein Verstoß hätte, beurteilt ausschließlich ein Anwalt. Für Entscheidungen, die jemand allein auf Grundlage dieses Beitrags trifft, kann ich keine Haftung übernehmen.