Mörfelden-Walldorf & Rhein-Main

BFSG

Kurz und knapp

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz verpflichtet seit Juni 2025 auch private Anbieter dazu, bestimmte digitale Angebote barrierefrei zu gestalten.

Was bedeutet BFSG?

BFSG steht für Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Es setzt eine europäische Richtlinie in deutsches Recht um und gilt seit dem 28. Juni 2025. Neu daran ist, dass nicht mehr nur Behörden betroffen sind, sondern auch private Unternehmen.

Für Websites geht es vor allem um Angebote im elektronischen Geschäftsverkehr, also Onlineshops, Buchungen und Vertragsabschlüsse mit Verbrauchern. Bei Dienstleistungen greift eine Ausnahme für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz. Für Produkte gilt diese Ausnahme nicht.

Welche technischen Anforderungen gemeint sind, steht nicht im Gesetz selbst, sondern in der Norm EN 301 549, die wiederum auf die WCAG verweist. In der Praxis bedeutet das: ausreichende Kontraste, Bedienbarkeit per Tastatur, beschriftete Formularfelder, Alternativtexte und verständliche Sprache.

Ob und wie das Gesetz für ein bestimmtes Unternehmen gilt, ist eine rechtliche Frage und gehört zu einem Anwalt. Wie die Umsetzung technisch aussieht und wo Deine Seite gerade steht, zeigt der kostenlose Schnellcheck im Beitrag Barrierefreie Website.

Beispiel

Ein Onlineshop mit zwölf Beschäftigten fällt unter das Gesetz. Ein Handwerksbetrieb mit vier Leuten und einer reinen Informationsseite ohne Bestellfunktion in der Regel nicht. Sinnvoll ist Barrierefreiheit in beiden Fällen, verpflichtend nur im ersten.

Verwandte Begriffe

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